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   VGH Bayern, 06.03.2013 - 4 B 12.1388   

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VGH Bayern, 06.03.2013 - 4 B 12.1388 (https://dejure.org/2013,5850)
VGH Bayern, Entscheidung vom 06.03.2013 - 4 B 12.1388 (https://dejure.org/2013,5850)
VGH Bayern, Entscheidung vom 06. März 2013 - 4 B 12.1388 (https://dejure.org/2013,5850)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Zweitwohnungsteuer; Erwerbszweitwohnung; Ehegatte als Mitmieter Zweitwohnungsteuersatzung der Stadt Nürnberg

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (10)

  • VGH Bayern, 04.04.2006 - 4 N 04.2798

    Nach Miethöhe gestaffelte Zweitwohnungsteuer ist zulässig.

    Auszug aus VGH Bayern, 06.03.2013 - 4 B 12.1388
    Auch wenn es nahe liegt, im Wege der Auslegung auch insoweit auf das melderechtliche Abgrenzungskriterium der vorwiegenden Benutzung, hilfsweise den Schwerpunkt der Lebensbeziehungen, zurückzugreifen (Art. 15 Abs. 2 Sätze 1, 5 MeldeG), wäre eine vollumfängliche Gleichsetzung der Begriffsbestimmungen systemfremd (vgl. BayVGH, B.v. 17.1.2007 - 4 CS 06.2126, ZKF 2007, 67, und U.v. 4.4.2006 - 4 N 04.2798 - BayVBl 2006, 500/502 unter Nr. 3.1.1. zu einer insoweit wortgleichen Satzungsbestimmung).

    Insbesondere verbietet sich schon zur Vermeidung eines verfassungswidrigen Ergebnisses eine Satzungsauslegung, die auf die in Art. 15 Abs. 2 Satz 2 MeldeG enthaltene Fiktion für nicht dauernd von ihrer Familie getrennt lebende Verheiratete zurückgreift (BayVGH, U.v. 4.4.2006 a.a.O.).

  • VGH Bayern, 14.07.2011 - 4 BV 10.1511

    Heranziehung des Mitinhabers einer Wohnung zur Zweitwohnungssteuer

    Auszug aus VGH Bayern, 06.03.2013 - 4 B 12.1388
    Die Klägerin kann als Mitinhaberin der Wohnung auch dann zur Zweitwohnungsteuer herangezogen werden, wenn der Kläger als weiterer Wohnungsmitinhaber nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zweitwohnungsteuerbefreit ist (BayVGH, U.v. 14.7.2011 - 4 BV 10.1511 - KStZ 2011, 210; U.v. 5.8.2011 - 4 BV 10.1509 - juris).
  • VGH Bayern, 05.08.2011 - 4 BV 10.1509

    Erhebung der Zweitwohnungssteuer bei zweitwohnungssteuerbefreitem Miteigentümer

    Auszug aus VGH Bayern, 06.03.2013 - 4 B 12.1388
    Die Klägerin kann als Mitinhaberin der Wohnung auch dann zur Zweitwohnungsteuer herangezogen werden, wenn der Kläger als weiterer Wohnungsmitinhaber nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zweitwohnungsteuerbefreit ist (BayVGH, U.v. 14.7.2011 - 4 BV 10.1511 - KStZ 2011, 210; U.v. 5.8.2011 - 4 BV 10.1509 - juris).
  • BFH, 19.08.2009 - II B 38/09

    Erhebung von Zweitwohnungsteuer - Auslegung des § 2 Abs. 7 Satz 1 Nr. 7 BlnZwStG

    Auszug aus VGH Bayern, 06.03.2013 - 4 B 12.1388
    Das Satzungsrecht der Beklagten kann auch nicht dahingehend ausgelegt werden, dass eine melderechtliche Zwangslage nur angenommen werden dürfe, wenn die melderechtliche Hauptwohnung die einzige gemeinsame Wohnung der Eheleute ist (vgl. zum Berliner Landesrecht BFH, B.v. 19.8.2009 - II B 38/09 - ZKF 2010, 119).
  • BVerfG, 06.12.1983 - 2 BvR 1275/79

    Zweitwohnungsteuer

    Auszug aus VGH Bayern, 06.03.2013 - 4 B 12.1388
    Eine unterscheidende Berücksichtigung der Gründe für den Aufenthalt zum Zwecke der Abgrenzung des Kreises der Steuerpflichtigen scheidet von vornherein aus (BVerfG, B.v. 6.12.1983 - 2 BvR 1275/79 - BVerfGE 65, 325/357).
  • BVerfG, 11.10.2005 - 1 BvR 1232/00

    Zweitwohnungsteuer II

    Auszug aus VGH Bayern, 06.03.2013 - 4 B 12.1388
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (B.v. 11.10.2005 - 1 BvR 1232/00, 2627/03 - BVerfGE 114, 316) stellt die Erhebung der Zweitwohnungsteuer auf die Innehabung einer Erwerbszweitwohnung durch einen nicht dauernd getrennt lebenden Verheirateten eine gegen Art. 6 Abs. 1 GG verstoßende Diskriminierung der Ehe dar, weil es für diesen durch die melderechtlichen Regelungen für Verheiratete (hier: Art. 15 Abs. 2 Satz 2 MeldeG) ausgeschlossen ist, die Wohnung am Beschäftigungsort trotz deren vorwiegender Nutzung zum Hauptwohnsitz zu bestimmen und damit der Heranziehung zur Zweitwohnungsteuer am Ort der Berufsausübung zu entgehen.
  • VGH Bayern, 17.01.2007 - 4 CS 06.2126

    Zweitwohnungssteuer - Zweitwohnung; Hauptwohnung im Ausland

    Auszug aus VGH Bayern, 06.03.2013 - 4 B 12.1388
    Auch wenn es nahe liegt, im Wege der Auslegung auch insoweit auf das melderechtliche Abgrenzungskriterium der vorwiegenden Benutzung, hilfsweise den Schwerpunkt der Lebensbeziehungen, zurückzugreifen (Art. 15 Abs. 2 Sätze 1, 5 MeldeG), wäre eine vollumfängliche Gleichsetzung der Begriffsbestimmungen systemfremd (vgl. BayVGH, B.v. 17.1.2007 - 4 CS 06.2126, ZKF 2007, 67, und U.v. 4.4.2006 - 4 N 04.2798 - BayVBl 2006, 500/502 unter Nr. 3.1.1. zu einer insoweit wortgleichen Satzungsbestimmung).
  • VGH Bayern, 14.02.2007 - 4 N 06.367

    Zweitwohnungsteuerpflicht auch für Studenten

    Auszug aus VGH Bayern, 06.03.2013 - 4 B 12.1388
    Dieses Merkmal bestimmt sich eigenständig und unabhängig von den melderechtlichen Verhältnissen (BayVGH, U.v. 14.2.2007 - 4 N 06.367 - BayVBl 2007, 530/531 f.).
  • VGH Bayern, 23.02.2010 - 4 N 09.1960

    Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungsteuer in der Gemeinde Rott vom

    Auszug aus VGH Bayern, 06.03.2013 - 4 B 12.1388
    Die Aufwendungen der Kläger für die Wohnung in Nürnberg sind auch nicht als unteilbare Einheit anzusehen, die wegen der beruflichen Veranlassung allein dem Kläger zu 1 zuzurechnen wären (BayVGH, U.v. 23.2.2010 - 4 N 09.1960 - juris Rn. 23).
  • VGH Bayern, 08.06.2007 - 4 ZB 07.899
    Auszug aus VGH Bayern, 06.03.2013 - 4 B 12.1388
    Die Satzung über die Erhebung der Zweitwohnungsteuer in der Stadt Nürnberg (ZwStS) vom 28. Oktober 2004 (Amtsblatt S. 424) verweist zwar nach der Rechtsprechung des Senats (B.v. 8.6.2007 - 4 ZB 07.899 - juris) in § 2 Abs. 2 lediglich hinsichtlich des Wohnungsbegriffes auf das Melderecht, bestimmt aber das "Innehaben einer Zweitwohnung" in Abgrenzung zur Hauptwohnung - anders als die vor dem Bundesverfassungsgericht angegriffenen Zweitwohnungsteuersatzungen - eigenständig ohne Rückgriff auf das Melderecht (vgl. § 3 Abs. 1 i.V.m. § 2 ZwStS) zum Steuergegenstand.
  • VG München, 26.01.2017 - M 10 K 16.1328

    Ausgestaltung der Zweitwohnungssteuer

    Daher verbietet es sich hier gerade mit Blick auf die genannte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Oktober 2005 - 1 BvR 1232/00 u. 1 BvR 2627/03 - (a.a.O.) zu den sog. "Erwerbszweitwohnungen", die in Art. 15 Abs. 2 Satz 2 MeldeG enthaltene Fiktion, wonach für nicht dauernd von der Familie getrennt lebende Verheiratete die Familienwohnung als Hauptwohnung gilt, bei der Auslegung des § 2 ZwStS uneingeschränkt zu übernehmen (ausführlich BayVGH, U.v. 4.4.2006 - 4 N 05.2249 - juris Rn. 43 f.; B.v. 8.7.2007 - 4 ZB 07.899 - juris Rn. 6; U.v. 6.3.2013 - 4 B 12.1388 - juris Rn. 19 f.).

    Für die Frage des überwiegenden Aufenthalts des nicht getrennt lebenden Ehegatten kommt es ebenso wie für die Frage der vorwiegend benutzten Wohnung der Familie allein auf die tatsächlichen Verhältnisse an (BayVGH, U.v. 6.3.2013 - 4 B 12.1388 - juris Rn. 20).

  • OVG Niedersachsen, 30.11.2016 - 9 LC 69/16

    Eigennutzung; GbR; Gesellschaft bürgerlichen Rechts; Gesellschafter; Innehaben;

    Danach bedeutet "Innehaben" - wovon auch das Verwaltungsgericht ausgegangen ist - die Dispositionsfreiheit über die Wohnung zum Zwecke der eigenen Nutzung, was eine tatsächliche Verfügungsmacht im Rahmen einer rechtlichen Verfügungsbefugnis über die Wohnung voraussetzt (vgl. Senatsbeschluss v. 9.2.2009 - 9 LA 323/07 - juris Rn. 7; BayVGH, Urteile v. 5.3.2008 - 4 BV 07.2044 - juris Rn. 12; v. 10.12.2008 - 4 BV 07.1980 - juris Rn. 20; v. 6.3.2013 - 4 B 12.1388 - juris Rn. 22; v. 29.7.2015 - 4 B 15.877 - juris Rn. 34).
  • VG Ansbach, 16.07.2014 - AN 11 K 13.02050

    Anfechtungsklage gegen Festsetzung der Zweitwohnungssteuer in N. im Einzelfall

    Auch ist ein Mitinhaber einer Zweitwohnung auch dann zweitwohnungssteuerpflichtig, wenn der andere Mitinhaber zweitwohnungssteuerbefreit, etwa aus den Gründen der Art. 6 Abs. 1, 3 Abs. 1 GG, ist (BayVGH, U.v. 14.7.2011 - 4 BV 10.1511 und U.v. 6.3.2013 - 4 B 12.1388 - jeweils juris).
  • VG München, 12.11.2013 - M 10 K 13.1370

    Befreiung von der Steuerpflicht gemäß § 2 Abs. 3 Nr. 3 ZwStS nur bei vorwiegender

    Das Innehaben setzt die - alleinige oder gemeinschaftliche - tatsächliche Verfügungsmacht und die rechtliche Verfügungsbefugnis an der betreffenden Zweitwohnung zumindest für einen gewissen Zeitraum voraus; dieses Merkmal bestimmt sich eigenständig und unabhängig von den melderechtlichen Verhältnissen BayVGH, U.v. 06.03.2013 - 4 B 12.1388 - juris Rn. 22).
  • VG Cottbus, 26.11.2020 - 1 K 611/14

    Zweitwohnungssteuer

    Hinsichtlich der Einordnung als Zweitwohnung sind die melderechtlichen Begriffe nicht zwingend (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 29. Januar 1996 - 2 S 1252/95 -, juris Rn. 2; Bayerischer VGH, Urteil vom 06. März 2003 - 4 B 12.1388 -, juris Rn. 19).
  • VG Augsburg, 19.10.2023 - Au 2 K 22.1620

    Kommunalabgabenrecht, Zweitwohnungssteuer, Hauptwohnung im Ausland wegen dort

    Eine vollumfängliche Gleichsetzung der melderechtlichen Begriffsbestimmungen mit denjenigen der ZwStS wäre jedoch systemfremd (vgl. BayVGH, U.v. 6.3.2013 - 4 B 12.1388 - juris Rn. 19; U.v. 4.4.2006 - 4 N 04.2798 - juris Rn. 62).
  • VG Cottbus, 26.11.2020 - 1 K 265/15
    Hinsichtlich der Einordnung als Zweitwohnung sind die melderechtlichen Begriffe nicht zwingend (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 29. Januar 1996 - 2 S 1252/95 -, juris Rn. 2; Bayerischer VGH, Urteil vom 06. März 2003 - 4 B 12.1388 -, juris Rn. 19).
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